Geschichte


Die Wortschöpfung »Orgellandschaft Brandenburg« steht für ein historisch gewachsenes Erscheinungsbild innerhalb des heutigen Kulturraumes Berlin-Brandenburg, dessen geographische Grenzen hier mit denen der (manchmal voneinander abweichenden) politischen und kirchlichen Landesgrenzen zusammenfallen. Ihre historischen Wurzeln gehen auf die Gründung der einstigen Mark Brandenburg (1157 durch den Markgrafen Albrecht der Bär) zurück, der trotz zeitweiliger besitz- und herrschaftsrechtlicher Teilungen zunächst auch das altmärkische Stammland und schon bald die Neumark sowie im Raum Cottbus gelegene Teile der Niederlausitz angehörten.

 

1701 war sie schließlich zum Kernland der neu konstituierten preußischen Monarchie geworden, die auf Grund zunehmender Ausdehnung 1815 eine verwaltungsstrukturelle Neugliederung erfuhr, aus der u. a. die „Provinz Brandenburg“ hervorging, welche nun ohne die Altmark aus den Regierungsbezirken Potsdam und Frankfurt/Oder bestand und die gesamte - durch das Königreich Sachsen abgetretene - Niederlausitz enthielt. Diese Struktur blieb - abgesehen vom 1881 ausgegliederten Regierungsbezirk Berlin - lange Zeit fast unverändert, bis sie 1933 unter der nationalsozialistischen Gleichschaltung einer Gauleitung unterworfen wurde. 1945 kam es zur Abtrennung der Neumark und das übrige brandenburgische Land ging (bei weitgehender Wahrung der Länder- und Provinzialstrukturen vor 1933) in die sowjetische Besatzungszone ein.

 

1952 verschwand die einstige Länderordnung zugunsten fünfzehn neuer „demokratischer Gebietsorgane“, wobei das alte Land Brandenburg in die Bezirke Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus aufging. Seit der Wiederherstellung der Länderordnung (1990) durch die letzte Volkskammer der DDR kennen wir das Land Brandenburg in seiner gegenwärtigen Gestalt.

 

Die heutige »Orgellandschaft Brandenburg« umfasst konfessionsübergreifend im kirchlichen und (abgesehen von Dreh- und Jahrmarktorgeln) außerkirchlichen Bereich einen Gesamtbestand von rund 2000 Instrumenten. Davon entfallen etwa 300 auf den Berliner Raum und ca. 1700 auf das Land Brandenburg. Der Anteil der Neubauten nach 1945 liegt in Berlin bei etwa 67 Prozent, im Land Brandenburg bei ca. 23 Prozent, wodurch der Anteil der restaurierungsbedürftigen Werke hier natürlich erheblich größer ist und manche Orgeln - auf Grund ihres technischen oder substantiellen Zustandes - gegenwärtig nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht nutzbar.

 

Der älteste und wertvollste erhaltene Bestand stammt mit ca. 50 Instrumenten aus dem Zeitraum von etwa 1650 bis um 1800. Etwa 650 Schleifladenwerke gehen ganz oder teilweise auf das darauf folgende Jahrhundert bis um 1900 zurück, wobei es sich überwiegend um einmanualige Dorfkirchenorgeln handelt. Aus dem letzten Drittel des 19. und der ersten Phase des 20. Jahrhunderts sind uns etwa 70 - überwiegend von Wilhelm Sauer erbaute - mechanische Kegelladenwerke erhalten geblieben, deren Wert und Bedeutung im gesamtdeutschen Raum (nach Art und Umfang) unvergleichlich ist. Über 500 Instrumente enthalten Substanz aus den zeitweilig ineinander übergehenden Phasen pneumatisch und elektrisch traktierter Laden und ca. 730 Orgeln sind bisher in der neuen mechanischen Epoche (nach dem 2. Weltkrieg) entstanden.