WERNER, CHRISTOPH d.Ä.


*1633, † September 1706 in Berlin (Beisetzung am 23. September auf dem Petri-Kirchhof)
Vater: Andreas Werner (*um 1602, †1662), Hoforgel- und Instrumentenmacher in Berlin
Mutter: Margarete Schulze, Tochter eines Leipziger Krämers (∞ mit Werner 1632)
∞ mit Dorothea Buntebart
Kinder: Loysa, Taufe am 10.01.1683 in der Petrikirche zu Berlin. Christoph Werner d. J.

 

Werner ging aus einer Orgel- und Instrumentenmacherfamilie hervor, die ursprünglich in Leipzig ansässig war, wo zunächst sein Großvater, der „Posatifmacher” Andreas Werner (†06.02.1617) in Erscheinung tritt, dessen gleichnamiger Sohn (Ch. Werners Vater) die Werkstatt 1634 nach Wittenberg verlegte, von wo aus er zunehmend Arbeiten im Raum Brandenburg und Berlin übernahm. Nachdem A. Werner d. J. in Form einer „Supplicatio“ Kurfürst Friedrich Wilhelm die orgelbaulichen Nachkriegszustände geschildert und seine Dienste angeboten hatte, wurde er 1659 anstelle des verstorbenen Blasius Maukisch zum „Hoforgel- und Instrumentenmacher“ ernannt. Am 30. Juni desselben Jahres erhielt auch sein Sohn Christoph eine Anstellung als Instrumentenmacher und „Kalkant“ am Berliner Hof. Am 19. Februar 1667 - 5 Jahre nach dem Tod seines Vaters - wurde er vom Kurfüsten endlich offiziell zum Hoforgelbauer berufen. Aus der Bestallungsurkunde geht hervor, dass „Wir hinwiederumb eine gewiße Persohn, die von reparirung der Musicalischen Instrumenten, wann Sie schadhaft werden, wißenschaft hat, und damit umbzugehen weiß, gleich vor diesem geschehen, zubestellen nötig befunden. Und Nachdem Uns hierzu Christoph Werner Orgell: und Instrument Macher wegen seiner guten wißenschaft und erfahrenheit in dergleichen Sachen unterhänigst recommendiret worden, daß Wir dannenhero denselben hierzu annehmen und bestellen wollen, thun es auch hiermit und in Kraft dieses also dergestalt, daß Er Uns zuforderst gehorsam, getreu, und gewärtig sein, und dann, wann einige, Unsere eigene, oder Unserer Musicanten Instrumenta schadhaft werden, undt zerbrochen würden, Er solche mit allem fleiß, und zwar ohne einige verzögerung und auffenthalt, mit zurücksetzung anderer arbeit, so Er zuverfertigen haben mag, repariren, und wieder zu rechte bringen, auch über das die in Unserer Kirchen zur Heyl. Dreyfaltigkeit alhier vorhandene Orgell alle Monat fleißig besuchen, und die daran befundene mängel repariren solle. Hiervor versprechen Wir Ihm zur Besoldung, Jährlichen Fünffzig Thlr. und Zwanzig Thlr. Hausmiehte, welche Er quartaliter mit Siebenzehen Thlr. (...) gr. von Unserm Raht und geheymen Cammerierer Christian Sigismund Heydekampfen gegen quittung zuempfangen, und auf schierstkünfftig quartal Reminiscere angerechnet werden soll. Gestalt Er dann auch über das der Freyheit gleich andern Unsern Hoff Bedienten, zugenießen haben, und hingegen von Unsern Musicanten, dafern Er nicht gantz neue Stücke verfertiget, nichts fordern soll. Wir behalten Uns auch bevor diese Bestallung zu allerzeit, wann es Uns beliebet, ihm wieder aufsagen zulaßen.“ - Zahlreiche Quellen belegen, dass Andreas und Christoph Werner d. Ä. als Orgel- und Instrumentenbauer ihre Aufgaben bestallungsgemäß, aber auch als freie Kontraktpartner auf hohem handwerklich-künstlerischem Niveau erfüllten und zu ihrer Zeit zweifellos zu den gefragtesten und führenden inländischen Meistern gehörten. Am 13. Januar 1707 ließ sich der in Berlin gebürtige Orgelbauer Christoph Werner (d. J.) in das Bürgerbuch der Stadt Cölln (an der Spree) eintragen.


Labium-Archiv Berlin / EZA Berlin: Totenbuchkopie von St. Petri Berlin / Flade, Ernst: Orgelbauerlexikon (Manuskript), Exemplar der Staatsbibliothek Berlin PK (Haus I) / Fock, Gustav: Arp Schnitger und seine Schule, Kassel 1974 / GStA Berlin-Dahlem: I. HA 9 KK 1b Fasc. 1 Orgelbauer / Bürgerbuch der Stadt Cölln (an der Spree) 1707

 

Anmerkung: Die zitierte Bestallungsurkunde im GStA Berlin-Dahlem: I. HA 9 KK 1b Fasc. 1 Orgelbauer liegt in zwei gleichlautenden Fassungen vor, die orthographisch und in der Interpunktion stellenweise erheblich voneinander abweichen. Hier wurde auf die Fassung zurückgegriffen, die als mögliche Reinschrift des Entwufes erscheint.